Die Tariverhanlungen 2024 im Handel schleppen sich dahin! Ver.di ruft zu weiteren Streiks auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die sich Monaten schleppende Tarifrunde im Handel haben wir mehrfach berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=handel !

Nunmehr ruft die Gewerkschaft Ver.di zu weiteren Streikmaßnahmen auf.

Tarifrunde Handel:#OhneUnsKeinGeschäft

Die Beschäftigten im Handel kämpfen seit nunmehr über einem Jahr für nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen und geben nicht auf. Die Antwort auf zahlreiche Absagen von Verhandlungsterminen seitens der Arbeitgeber sind weitere Streiks und Aktionen

© Christian von Polentz
Der Handel streikt in Lübben

25.04.2024
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    Einzel- und Versandhandel
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    Groß- und Außenhandel
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    Aktuelle Verhandlungen nach Bundesländern

Mit zuletzt drei Aktionswochen und erneuten Warnstreiks haben ver.di und die Beschäftigten im Handel die Arbeitgeber zur Rückkehr an den Verhandlungstisch und zum Abschluss eines Tarifvertrags aufgerufen. Dennoch gibt es weitere Blockierer der Verhandlungen, die den Protest der Beschäftigten zu hören bekommen werden. Für Freitag, den 26. April 2024 ruft ver.di die Beschäftigten im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel deshalb erneut zu einem bundesweiten Streiktag auf. Dieses Mal werden insbesondere die Unternehmen IKEA und Metro AG in den Fokus genommen. „Auch Neuss ist Teil der bundesweiten Aktionswochen, in denen wir nacheinander die Blockierer der Tarifrunde überzeugen wollen, einen Tarifabschluss hinzukriegen“, sagt Nils Böhlke, Gewerkschaftssekretär im Bereich Handel von NRW. Um 10 Uhr 30 wird vor dem Rathaus Neuss eine Kundgebung stattfinden, anschließend führen die Beschäftigten einen zwei Kilometer langen Protestzug durch die Innenstadt von Neuss an. Weitere Kundgebungen wird es am Freitag in Berlin, Magdeburg, Kassel, Hamburg, Nürnberg, Lübeck und Bremen geben.

Warum jetzt Ikea und Metro im Fokus stehen, erläutert Silke Zimmer, für den Handel zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied: „Beide Unternehmen haben ein großes Gewicht in den Tarifkommissionen der Arbeitgeber und nutzen diese nicht, um die Tarifverhandlungen hin zu einem Abschluss voranzutreiben. Im Gegenteil: Sie haben die ganze Zeit mitblockiert. Das muss nach fast einem Jahr Stillstand endlich aufhören. Wir erwarten, dass beide Unternehmen ihre Blockadehaltung aufgeben und mit uns Lösungen am Verhandlungstisch suchen, um so zu einem erfolgreichen Tarifabschluss beizutragen. Immerhin tragen die Beschäftigten mit ihrer Arbeit erheblich zum Erfolg beider Konzerne bei. Allein IKEA hat zuletzt ein Umsatzplus von 13,3 Prozent gemacht. Da ist es nicht nachvollziehbar, warum sie die Beschäftigten nicht mit einem guten und rechtsverbindlichen Tarifvertrag am Erfolg beteiligen wollen“, so Zimmer.

Im Mittelpunkt der letzten Aktionswoche standen Kaufland und Lidl, die Supermarktketten der Schwarz-Gruppe: „Die Schwarz-Gruppe ist mit Kaufland und Lidl der drittgrößte Lebensmittelhändler in Deutschland. Sie hat damit erheblichen Einfluss in den Tarifkommissionen und im tarifpolitischen Ausschuss des Arbeitgeberverbandes HDE, den sie aber nicht nutzt. Stattdessen unterstützen sie wie alle anderen großen Handelskonzerne die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberverbände, die seit Wochen jegliche Gespräche und Lösungsansätze mit der Arbeitnehmerseite verweigern“, sagte Silke Zimmer, für den Handel zuständiges Bundesvorstandsmitglied von ver.di. In den vorherigen Aktionswochen der Handelsbeschäftigten waren Edeka und Rewe bestreikt worden.

„Wir wollen in dieser Tarifrunde unserem Ziel von existenzsichernden und armutsfesten Gehältern ein Stück weit näherkommen. Und jeder Euro, den wir jetzt durchsetzen, sorgt dafür, dass nicht noch mehr Beschäftigte die Branche verlassen “

Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstand

 

Mit geballter Frauenpower am Weltfrauentag

Regional fanden bereits Aktionen vor REWE-Filialen und -Lagern statt. Einen Höhepunkt markierten zentrale Streikkundgebungen am Weltfrauentag. „Seit über zehn Monaten kämpfen die Beschäftigten im Handel mit ungeheurem Mut und mit Ausdauer gegen die Ignoranz der Konzerne an. Dabei kämpfen sie nicht nur für sich und ihre Familien, sondern auch für einen nachhaltigen Handel, in dem Beschäftigte von ihrem Gehalt leben können und nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Gerade im Einzelhandel arbeiten überwiegend Frauen. Sie sind sowohl jetzt als auch im Alter armutsgefährdet, da in der Branche überdurchschnittlich viele Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen oder Minijobs arbeiten. Deshalb streikt am Weltfrauentag die geballte Frauenpower im Handel“, so Silke Zimmer.

Hintergrund für die Streiks ist, dass die Arbeitgeber völlig überraschend in der ersten Novemberwoche des letzten Jahres bundesweit die Tarifverhandlungen im Einzelhandel abgesagt und bis auf im Tarifgebiet Hamburg keine neuen Verhandlungstermine benannt haben. Auch im Groß- und Außenhandel ist nach dem letzten Verhandlungstermin am 24. Januar in Nordrhein-Westfalen lediglich ein Termin im Tarifgebiet Nord (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) für Ende April 2024 in Aussicht gestellt worden. ver.di will aber die Verhandlungen zügig in allen Tarifgebieten zu einem Abschluss bringen.

Strukturelle Benachteiligung weiblicher Beschäftigter

Und hier kommen die großen Handelskonzerne wie Edeka und REWE ins Spiel. „REWE trägt Verantwortung für den Verlauf der Tarifverhandlungen. Wir fordern die REWE Group deshalb auf, ihre Blockadehaltung insgesamt zu beenden und gemeinsam mit den anderen Arbeitgebern in allen Tarifgebieten wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um mit unseren Tarifkommissionen ein Tarifergebnis zu verhandeln, das die Reallohnverluste mindestens ausgleicht und zum Abbau der strukturellen Benachteiligung weiblicher Beschäftigter beiträgt“, fordert Zimmer.

Sich Verhandlungen zu entziehen, „ist pure Provokation und völlig respektlos“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. ver.di fordert die Arbeitgeber auf, endlich ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Die Beschäftigten im Handel, die ohnehin nicht zu den Spitzenverdienern gehören, litten am meisten unter den Preissteigerungen und kämen seit Monaten mit ihren Gehältern kaum mehr bis zum Monatsende aus. Tatsächlich liegt die Kaufkraft der Beschäftigten im Handel aktuell nur wenig höher als im Jahr 2010, sagte Silke Zimmer bei einer Online-Gesprächsrunde am 16. April mit hunderten Teilnehmer*inne.

Die Beschäftigten hätten daher keine andere Wahl als weiter Druck zu machen, damit die Arbeitgeber wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrten. Aus ver.di-Sicht ist es absolut skandalös, dass die Arbeitgeber nach wie vor die Lebenssituation der Beschäftigten ignorieren. Die Realität sieht so aus:

  • 90 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel sind akut von Altersarmut bedroht.
  • 41 Prozent der Beschäftigten beziehen einen Niedriglohn.
  • Sie machen 16,8 Prozent aller Niedriglohnverdiener*innen in Deutschland aus.

Deshalb sind nachhaltige, tabellenwirksame Entgelterhöhungen existenziell. Die Arbeitgeber-Angebote bedeuten nach den massiven Preissteigerungsraten deshalb massive Reallohnverluste. Denn gerade Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen sind am stärksten von den gestiegenen Preisen betroffen. Allein die Lebensmittelpreise sind im Durchschnitt in 2022 und 2023 um über 12 Prozent gestiegen. Lohnsteigerungen von 6 Prozent, wie sie die Arbeitgeber anbieten, reichen da vorne und hinten nicht.

Auch die über 5 Millionen Handelbeschäftigten bescheren dem Handel hohe Gewinne

Die Arbeitgeber argumentieren seit Monaten mit der schlechten Konsumstimmung im Land und sehen in ihren Beschäftigten nur Kostenfaktoren. Dabei übersehen sie, dass die über 5 Millionen Handelsbeschäftigten und deren Familien auch Konsumenten sind und den Handel mit ihrer Nachfrage teils hohe Gewinne bescheren. Silke Zimmer bringt das so auf den Punkt:

 

 

„Im Handel gibt es auf der einen Seite unverschämten Reichtum und auf der anderen Seite verschämte Armut.“

Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstand

 

Die Gewerkschafterin betont, dass führende Handelsunternehmen wie Edeka, Rewe, Kaufland/Lidl, IKEA und die Otto Group die Tarifpolitik bestimmen. Diese großen Konzerne lassen sich ihre Gewinne durch die Gesellschaft subventionieren, wenn Löhne und Renten mit Sozialleistungen aufgestockt werden müssen.

Teils wird seit April verhandelt

Die Tarifverhandlungen für die rund 5 Millionen Beschäftigten im Handel werden regional geführt. Je nach Region wird an verschiedenen Terminen verhandelt. Bereits seit vielen Monaten kämpfen die Beschäftigten zusammen mit ver.di für nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen – in einigen Tarifgebieten haben die Verhandlungen bereits im April 2023 begonnen. Seitdem warten die Beschäftigten auf eine Entgelterhöhung als Respekt und Wertschätzung für ihre geleistete Arbeit.

Die bisherigen Arbeitgeberangebote gehen aber an der Lebensrealität und den Existenznöten der Beschäftigten völlig vorbei. Zuletzt boten die Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Mitteldeutschland, Hessen und Hamburg für 2023 nach drei Nullmonaten eine tabellenwirksame Erhöhung von 6 Prozent und für 2024 weitere 4 Prozent sowie eine Inflationsausgleichsprämie (500 für 2023 und 250 Euro in 2024) bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten an. „Das ist als Antwort auf die steigenden Lebenshaltungskosten im letzten und in diesem Jahr völlig unzureichend. Bundesweite Streiks sind die logische Folge dieser Blockadehaltung“, so Silke Zimmer.

Die ver.di-Mitglieder im Handel wollen an den steigenden Gewinnen der Händler beteiligt werden – sie fordern ihren Anteil und einen Inflationsausgleich. Die Arbeitgeber jedoch blockieren nun schon seit Monaten landauf landab die Tarifverhandlungen, sind nicht kompromissbereit. Die Beschäftigten mobilisiert das um so mehr, immer mehr zeigen sich streikbereit.

Während Ende September 2023 in Berlin der 6. verdi-Bundeskongresses tagte, begleitet von einer Aktion streikender Handelskolleg*innen aus Berlin und Brandenburg, die sich von den rund 1.000 Delegierten des Kongresses Unterstützung holten, schlug der Handelsverband Deutschland (HDE) seinen Mitgliedern vor, nicht auf einen Tarifabschluss zu warten, sondern die Löhne freiwillig zu erhöhen. Rewe folgte der Empfehlung, Aldi, Lidl, Kaufland und die Otto-Gruppe zogen nach.

Nur 92 Cent mehr

Silke Zimmer, die auf dem Bundeskongress in den ver.di-Bundesvorstand für den Fachbereich Handel gewählt wurde, sagte seienrzeit dem Kölner Stadt-Anzeiger: „Das, was jetzt freiwillig gezahlt wird, bedeutet einen weiteren Reallohnverlust für die Beschäftigten. Es sind 92 Cent, die eine Verkäuferin mehr bekommt. Die Rewe sollte ihren Einfluss eher geltend machen, um zügig zu einem Tarifabschluss zu kommen.“ Freiwillige Erhöhungen seien keine Lösung, es müsse rechtsverbindliche Tarifabschlüsse geben. ver.di fordert eine Erhöhung der Stundenlöhne um 2.50 Euro. Auf dem ver.di-Bundeskongress wendete sich Silke Zimmer zudem mit deutlichen Worten an die Arbeitgeberverbände: „Das reicht nicht! Diese Ansage nehmen wir an, ihr gebt uns Kraft für die fortdauernde Auseinandersetzung. Wir lassen uns nicht einschüchtern!“

 
 

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sorgt dafür, dass Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gesamten Branche gelten. Jeder und jede kann sich auf diesen Tarifvertrag berufen, und zwar auch dann, wenn er oder sie nicht ver.di-Mitglied ist. Wird beispielsweise ein Tarifvertrag, der für den Handel gilt, für allgemeinverbindlich erklärt, müssen auch alle Arbeitgeber in der Branche, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind, die Regelungen des Tarifvertrags befolgen, z. B. Vergütung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Unsere Forderungen

Einzel- und Versandhandel

Der Einzel- und Versandhandel ist zunächst mit einer Forderung von 2,50 Euro mehr Stundenlohn eingestiegen. Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di 13 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 400 Euro im Monat. Ziel der Tarifrunde ist es, mit einer deutlichen Einkommenssteigerung einen Beitrag zur Bekämpfung von drohender Armut und Altersarmut im Handel zu leisten, vor allem von Frauenaltersarmut – der Anteil von Frauen im Einzelhandel liegt bei etwa 66 Prozent. Kaum eine Branche ist so von prekärer Beschäftigung geprägt: Die weite Verbreitung von (unfreiwilliger) Teilzeitarbeit oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen führt dazu, dass bei vielen Beschäftigten das Einkommen nicht zum Leben reicht.

Der weit überwiegende Teil der im Einzelhandel beschäftigten Menschen ist in den beiden unteren Entgeltgruppen eingruppiert, das bedeutet, je nach Region, ein Stundenlohn von zwischen 12 und 17,44 Euro brutto. Im Außenhandel sind etwa 76 Prozent in den Gehaltsgruppen 2 und 3 eingruppiert – sie verdienen somit brutto etwa 2.200 Euro. Damit sind sie in besonderem Maße von der hohen Inflation betroffen und brauchen dringend Entlastungen.

Einige gute Gründe für ver.di im Überblick

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Existenzsicherung für Beschäftigte im Einzel- und Versandhandel

Unsere Kolleg*innen im Einzelhandel haben Corona-bedingt schwere Einschnitte erlitten – insbesondere der stationäre Einzelhandel wie der Textileinzelhandel. Gerade in diesen unsicheren Zeiten müssen wesentliche Schutzregelungen und Existenzsicherung für die fast drei Millionen Menschen im Einzel- und Versandhandel in Deutschland gewährleistet bleiben. Die regionalen Tarifkommissionen haben deshalb Forderungen aufgestellt, die auf deutliche Einkommensverbesserungen zielen. 

Gefordert werden je nach Region unter anderem Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 Euro in der Stunde, eine Erhöhung der Azubivergütung um 250,- Euro sowie allgemeinverbindliche Tarifverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Entgelterhöhungen für Beschäftigte im Groß- und Außenhandel

Der Groß- und Außenhandel in Deutschland besteht aus rund 138.000 Unternehmen mit etwa 1,9 Millionen Beschäftigten und 1,35 Billionen Euro Jahresumsatz in 2020. Eine mächtige Branche und auch eine, die sich stark verändert. Elektronische Systeme rücken an die Stelle von Beschäftigten, ganze Fuhrparks werden an Speditionen verschoben, große Unternehmen werden durch Fusionen noch größer. Das alles wirkt sich auf die Arbeit aus: Stellen fallen weg, Arbeitgeber verlangen mehr Flexibilität, der Druck auf die Löhne steigt.

Aufgrund der hohen Preissteigerungen in den letzten Jahren erleben die Beschäftigten sowohl im Einzel- als auch im Groß- und Außenhandel einschneidende Reallohnverluste. Deswegen sind Entgelterhöhungen dringend notwendig, um die enorm gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Strom, Gas und Benzin bezahlen zu können. Die Beschäftigten haben eine hohe Erwartungshaltung, weil der Lohn nicht mehr reicht und die Belastungsgrenze erreicht ist. Eine kräftige Entgelterhöhung muss her und die Beschäftigten sind bereit, dafür zu kämpfen. Ihre Forderungen lauten:

  • 13 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung, mindestens 400 Euro je Monat
  • 250 Euro mehr für Auszubildende
  • Laufzeit soll 12 Monate
  • Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge

Die Kolleg*innen haben in einer vorangegangenen Beschäftigtenbefragung von dramatischen und existenzbedrohenden Situationen in ihrem Leben berichtet. Für viele von ihnen ist am „Geldende“ noch reichlich Monat übrig.

Aktuelle Verhandlungen nach Bundesländern


  • Baden-WürttembergAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Baden-Württemberg

    Einzelhandel

    ver.di fordert in Baden-Württemberg für die Beschäftigten im Einzelhandel 15 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 12 Monaten. In der 5. Verhandlungsrunde am 11. August legten die Arbeitgeber kein verbessertes Angebot vor. Und das sei „materiell und strukturell unzureichend“. „Mit den angebotenen tabellenwirksamen Erhöhungen werden absehbar nicht einmal die zu erwartenden Preissteigerungen in diesem und im nächsten Jahr ausgeglichen. Damit ist eine erneute Reallohnsenkung programmiert. Es reicht bei weitem noch nicht, um zu einem Abschluss zu kommen“, so der ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger.

    Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, eine Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende um 175 Euro, die neu abzuschließenden Tarifverträge sollen für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und für sie gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden. In der ersten Tarifverhandlung am 4. Mai wiesen die Arbeitgeber die Forderung von 13 Prozent mehr Geld als „nicht leistbar und nicht nachvollziehbar“ zurück, legten jedoch ein erstes Angebot vor. Sie bieten (für eine Laufzeit von 2 Jahren) an:
    – Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.400 Euro, zahlbar in zwei Beträgen: 800 Euro nach Abschluss des Tarifvertrages und 600 Euro zum 1. Mai 2024; für Azubis soll es jeweils die Hälfte geben, Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Beträge. Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien wollen sie anrechnen.
    – Die Entgelte, einschließlich der Ausbildungsvergütungen, sollen erst ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen erhöht werden: 3,8 Prozent zum 1. Januar und weitere 2,4 Prozent zum 1. Oktober 2024.
    Die ver.di-Verhandlungskommission hat das Angebot als völlig unzureichend und viel zu niedrig abgelehnt. Auch die inzwischen dritte Runde der Tarifverhandlungen ging am 19. Juni ohne Ergebnis zu Ende. ver.di forderte die Arbeitgeber erneut auf, ihr Angebot aus der ersten Verhandlungsrunde vom 4. Mai zu verbessern. Das lehnten sie kategorisch ab und machten eine 24-monatige Laufzeit zur Grundvoraussetzung weiterer Angebote. ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger kritisierte dieses Verhalten scharf und kündigte an: „Aus den Betrieben wird die angemessene Antwort nicht lange auf sich warten lassen. Der Ärger bei den Beschäftigten über das Verhalten der Arbeitgeber wird nun noch größer.“

    Die letzte Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel (6. Runde) fand am 4. Oktober statt und verlief ohne Ergebnis, einen neuen Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

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  • BayernAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Bayern

    Einzelhandel

    In Bayern fordert ver.di für die Beschäftigten im Einzelhandel eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat und in den unteren Beschäftigtengruppen auf ein rentenfestes Mindesteinkommen von 13,50 € in der Stunde, alles bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Die ersten vier Verhandlungsrunden verliefen ohne Ergebnis.

    In den Tarifverhandlungen zeige sich, „dass die Arbeitgeber die ernste Lage der Beschäftigten durch die dramatischen Preissteigerungen und die massive Gefahr der Altersarmut nicht ernst nehmen. Deshalb bleibt den Beschäftigten nur die Ausweitung ihrer Streikaktionen“, erklärte Hubert Thiermeyer, ver.di-Verhandlungsführer im bayerischen Einzelhand. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Bayern eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Aber bislang ist auch nach mehreren Verhandlungsrunden noch keine Einigung in Sicht. Die Beschäftigten waren schon nach dem ersten und einzigen Angebot wütend und haben deutlich gezeigt, was sie davon halten. Auch vor der Verhandlungsrunde Mitte Juli zeigten Tausende Streikende in mehr als 100 Streikaktionen bayernweit, dass sie hohe Entgelterhöhungen brauchen, um den Reallohnverlust zu stoppen. Die Arbeitgeber versuchten mit Klagen vor den Arbeitsgerichten die Streiks unterbinden zu lassen, bedrohten ver.di mit haltlosen Schadenersatzforderungen, drohten Streikenden rechtswidrig mit fristlosen Kündigungen und duldeten es, dass Streikende und ver.di-Aktive im Betrieb diffamiert werden. 

    Die Arbeitgeber bieten aktuell bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5,1 Prozent ab September 2023 an. Ab August 2024 sollen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um weiter 2,1 Prozent erhöht werden. Mit dem Abschlussmonat in 2023 bieten sie 700 € (Azubis 50 Prozent) Inflationsausgleichsprämie. Weitere 700 € (Azubis 50 Prozent) Inflationsausgleichsprämie sollen 2024 gezahlt werden. Wann, wurde nicht konkretisiert. Arbeitgeber, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt haben, sollen die Möglichkeit bekommen, diese mit dem Angebot zu verrechnen.

    Im genossenschaftlichen Großhandel haben die Arbeitgeber am 10. Juli ihr Angebot verbessert. Doch für die Beschäftigten war es ein weiterer Schlag ins Gesicht. Nach iher Ansicht hätte es ihre Situation weiter dramatisch verschärft. Die Arbeitgeber hatten Folgendes angeboten: 

    • 5,1 Prozent ab 1. September 2023 (vier Nullmonate)
    • 2,9 Prozent ab 1. August 2024 (drei Nullmonate)
    • 700 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) im Folgemonat des Abschlusses (Azubis 50 Prozent, Teilzeitkräfte anteilig)
    • weitere 700 Euro zum Inflationsausgleich im Januar 2024 (Azubis 50 Prozent, Teilzeitkräfte anteilig)
    • Wenn Arbeitgeber schon IAP gezahlt haben, soll diese angerechnet werden können
    • Für 2022 bieten sie 1,7 Prozent

    Das Angebot heißt für die Beschäftigten nichts anderes als Reallohnverluste für die nächsten Jahre, eine Verschärfung der ohnehin drohenden Altersarmut sowie keine Anerkennung und Wertschätzung ihrer Arbeit.

    Mit einer wirtschaftlichen Leistung von mehr als 130 Milliarden Euro jährlich ist der bayerische Großhandel, gemessen am Umsatz, die deutlich größte Branche in Bayern. Ohne den täglichen Einsatz der rund 260.000 Beschäftigten sind diese Zahlen nicht zu erzielen. Wichtige Teilbranchen des bayerischen Groß- und Außenhandels sind der Pharma- und Nahrungsmittelgroßhandel. Die Versorgung mit Medikamenten für die rund 3.000 Apotheken in Bayern übernehmen die Beschäftigten des pharmazeutischen Großhandels. Der Pharmagroßhandel hält über 100.000 verschiedene Arzneimittel vor. Dadurch, dass die Beschäftigten täglich in mehreren Schichten arbeiten und ein hohes Maß an Flexibilität einbringen, wird die Just-in-time Beschaffung der Apotheken und somit die schnelle Versorgung der Patienten und Kunden erst gewährleitet.

    Von hoher Bedeutung für die Beschäftigten sind attraktive Entgelte, die ausreichen um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die bisherige Zurückhaltung in der diesjährigen Tarifrunde zu Erhöhungen der Entgelte wirkt nicht nur auf die Beschäftigten negativ, sondern auch für den Großhandel als potentieller Arbeitgeber. Die letzte Verhandlungsrunde ging am 22. November ergebnislos zu Ende.

    Im genossenschaftlichen Großhandel wurde zuletzt am 23. November ergebnislos verhandelt.

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  • BerlinAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Berlin

    Einzelhandel

    ver.di fordert 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 Euro mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 Euro pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten. Nachdem die ersten beiden Verhandlungsrunden am 28. Juni und 10. Juli ergebnislos verliefen, verlief auch die Verhandlungsrunde am 18. August ergebnislos. Weiterverhandelt wurde abermals ergebnislos am 20.10.2023. Wann erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Berlin eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 11. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Zuletzt wurde am 15. Juni ergebnislos verhandelt, ver.di weitet seitdem die Streiks aus. Ende Mai bereits kam es zum Warnstreik in vier Pharma-Unternehmen. Der pharmazeutische Großhandel hat seinen Umsatz 2022 um 5,3 Prozent steigern können. Die Beschäftigten will er aber trotz der hohen derzeitigen Inflation mit vier Prozent abspeisen. Die letzte Verhandlungsrunde im Großhandel verlief am 23. Oktober ergebnislos.

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  • BrandenburgAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Brandenburg

    Einzelhandel

    ver.di fordert 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 Euro mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 Euro pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten. Leider brachte auch die dritte Verhandlungsrunde keine Fortschritte, da die Unternehmen ihr als „verhandlungsunwürdig“ bezeichnetes Angebot beibehielten. Die Differenzen sind groß, und die Tarifkommissionen von ver.di fordern 2,50 €/Std., während die Unternehmen lediglich 0,90 €/Std. in 2023 anbieten. Der letzte Verhandlungstermin am 20.10.2023 verlief ohne Ergebnis. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Brandenburg eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 11. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Zuletzt wurde am 15. Juni ergebnislos verhandelt, ver.di weitet seitdem die Streiks aus. Die letzte Verhandlungsrunde im Großhandel verlief am 23. Oktober ergebnislos.

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  • HamburgAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hamburg

    Einzelhandel

    Die ver.di-Tarifkommission des Einzel-, Buch- und Versandhandels hat am 21. März 2023 folgende Forderungen beschlossen: 2,50 EUR pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 EUR mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 EUR pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge vonl 12 Monaten.

    Nachdem die Arbeitgeber in den ersten fünf Verhandlungsrunden keine oder nur unzureichende Angebote vorgelegt hatten, haben die Beschäftigten den Druck erhöht. Doch die Reaktion der Arbeitgeber war erneut enttäuschend.

    Ergebnislos verhandelt wurde zuletzt am 28. Dezember. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Hamburg hat auf ihrer Sitzung am 23. März folgende Forderungen beschlossen: 13 Prozent mehr Lohn und Gehalt – mindestens 400 EUR – ab dem 1. Mai, 250 EUR mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für die Tarifverträge im Groß- und Außenhandel sowie eine Laufzeit von 12 Monaten.

    Am 23. Juni wurde im Hamburger Groß- und Außenhandel gestreikt. Die zahlreichen Teilnehmenden waren bei der zentralen Kundgebung vor dem Arbeitgeberverband richtig laut. Doch bei der dritten Verhandlungsrunde am 12. Juli zeigten die Arbeitgeber, dass sie die Beschäftigten immer noch nicht richtig verstanden haben. Sie legten ein weiteres Angebot vor, das Reallohnverlust für die Beschäftigten bedeuten würde.

    Die angebotenen Erhöhungen reichen nicht für ein Leben in Hamburg. Die Beschäftigten fordern deutlich mehr Lohn und Gehalt für ihre Arbeit, auch weil die Preise für alle Waren und Dienstleistungen des täglichen Gebrauches drastisch gestiegen sind und weiter steigen werden. Daher kündigten sie weitere Streiks an. Auch am 17. August blieben die Verhandlungen ergebnislos, zuletzt weiterverhandelt wurde ergebnislos am 14. November.

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  • HessenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hessen

    Einzelhandel

    Für die etwa 235.000 Beschäftigten im hessischen Einzelhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 2,50 Euro je Stunde und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro je Ausbildungsjahr. Mit einem Angebot von 5 Prozent mehr Lohn und zusätzlichen Einmalzahlungen von 1.000 Euro sind die Arbeitgeber am 24. April in die Tarifverhandlungen gestartet.

    Nach wochenlangem Stillstand verbesserten die Arbeitgeber bei der Verhandlungsrunde am 11. Juli zwar ihr Angebot, allerdings kamen sie dabei immer noch nicht richtig „in die Puschen“. Sie boten:

    • 5,3  Prozent mehr ab 1. Juli 2023, weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2024
    • 50 Euro mehr Ausbildungsvergütung je Lehrjahr ab 1. Juli 2023 und weitere 3,1 Prozent mehr ab 1. April 2024
    • 13 Euro tariflicher Mindestlohn ab 1. Juli 2023 und 13,50 Euro ab 1. April 2024
    • 450 Euro Inflationsausgleichsprämie ab Abschluss, Teilzeitbeschäftigte anteilig, Azubis 150 Euro, Anrechenbarkeit der Inflationsausgleichsprämie auf bereits geleistete Inflationsausgleichszahlungen

    Das reichte den Beschäftigten nicht aus, sie vermissen insbesondere den Festbetrag. Sie kämpfen weiter für ihre Forderungen und kündigten weitere Streiks und betriebliche Aktionen an. Aber auch am 4. September bewegten sich die Arbeitgeber nicht über ihr Angebot hinaus. Es wird deshalb punktuell weiter gestrekt. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Hessen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die Arbeitgeber hatten in der dritten Verhandlungsrunde am 18. Juli ihr Angebot verbessert, allerdings bezeichnete ver.di-Verhandlungsführer Marcel Schäuble die offerierte Lohnerhöhung von 5,1 Prozent bei einer durchschnittlichen Inflation von über 6 Prozent als „eine Größenordnung, die für uns völlig inakzeptebel ist. 

    Da helfe auch keine Inflationsausgleichprämie, mit der immer wieder ‚gelockt‘ werde. „Ihre Zahlung brutto für netto ist für die Haushalte der Beschäftigten ein ‚Strohfeuer‘, das nicht dauerhaft ‚wärmt‘. Wir brauchen echte Lohnsteigerungen deutlich über der Inflationsrate“, so Schäuble. Und da liege offensichtlich das Problem: Schon ein Ausgleich der Preissteigerung bleibe für die Arbeitgeber tabu. „Deshalb müssen die Verhandlungen an dieser Stelle immer wieder ohne Chance auf Einigung bleiben. Wir werden also weiterhin auf Streiks und Aktionen setzen, bis die Arbeitgeber einen sozialpolitischen Weg einschlagen, der den Tarifkonflikt auch wirklich lösen kann“, sagte der ver.di-Verhandlungsführer.

    Die nächste Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel war für den 30. Oktober angesetzt, im genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel sollte am 9. November weiterverhandelt werden.

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  • Mecklenburg-VorpommernAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern

     

    Einzelhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, eine Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf 13,50 € in der Stunde, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit sowie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten.

    Die Arbeitgeber haben zum Verhandlungsauftakt am 17. Mai Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3 Prozent in 2023 (ab Abschlussmonat) und 2 Prozent im Mai 2024 sowie weitere 2,5 Prozent im Februar 2025 angeboten. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate betragen. Eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten soll mit 750 Euro in 2023 und 250 Euro in 2024 an die Beschäftigten in Vollzeit ausgezahlt werden (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Die Inflationsausgleichsprämie soll zudem mit bereits gezahlten entsprechenden Leistungen verrechnet werden. Für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage soll zudem eine Notfallklausel für Arbeitgeber vereinbart werden. Auch bei den letzten Verhandlungen Ende August konnte kein Ergebnis erzielt werden. Der nächste Verhandlungstermin war für den 1. November angesetzt. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Mecklenburg-Vorpommern fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. 

    Aber auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen über Gehälter und Löhne für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel im Norden endete am 10. Juli 2023 in Bad Segeberg ohne Ergebnis. Nach zahlreichen Streiks in verschiedenen Betrieben im Großhandel im Norden legte der Arbeitgeberverband AGA immerhin ein neues Angebot vor. Das neue Angebot würde weiter zu einem herben Reallohnverlust führen und wurde vor diesem Hintergrund von der ver.di-Tarifkommission als unzureichend abgelehnt. „Uns wurde im Norden dasselbe Angebot unterbreitet, das die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, Bayern und NRW bereits abgelehnt hatten – wie kann man erwarten, dass wir hier zustimmen würden“; kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach die Taktik der Arbeitgeberseite. 

    Das neue Angebot der Arbeitgeber sieht für eine Laufzeit von 24 Monaten folgende Bestandteile vor:

    • Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2023 um 5,1 Prozent
    • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Monat nach dem Abschluss (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig)
    • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent ab 1. August 2024 (Azubis entsprechend)
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Januar 2024 (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig). 

    Die ver.di-Tarifkommission bekräftigte ihre Forderung nach einer zwölfmonatigen Laufzeit und forderte die Arbeitgeber auf, das Angebot deutlich nachzubessern. „Nachdem sogar Arbeitgeber das erste Angebot als ‚unangemessen niedrig‘ bezeichnet hatten und die Arbeitgeber durch zahlreiche Streiks auch im Norden unter Druck geraten waren, gibt es nun zwar ein neues Angebot – es reicht nur noch nicht! Um zu einem Ergebnis zu kommen, muss sich die Arbeitgeberseite noch deutlich bewegen.“, sagte Bert Stach nach den kurzen Verhandlungen weiter. 

    Der nächste Verhandlungstermin für den 4. Oktober wurde abgesagt, weiter gings ergebnislos am 7. November 2023.

    Über 70.000 Beschäftigte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Groß- und Außenhandel beschäftigt. Das häufigste Entgelt liegt bei 2251 Euro für Mecklenburg-Vorpommern und 2303 Euro für Schleswig-Holstein. Die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung im April 2022 betrug 1,7 Prozent. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen.

    Im schleswig-holsteinischen Groß- und Außenhandel arbeiten in rund 5.000 Unternehmen etwa 57.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.500 Auszubildende. In Mecklenburg-Vorpommern sind es circa 1.500 Unternehmen mit 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 400 Auszubildenden.

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  • Niedersachsen-BremenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NIedersachsen und Bremen

     

    Einzelhandel

    Die erste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im Einzelhandel in Niedersachsen und Bremen ist am 3. Mai ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di legten die Arbeitgeber in den Gesprächen ein Angebot vor, das einer Reallohnsenkung für die Betroffenen gleichkommen würde. Das Angebot sieht eine Erhöhung der Entgelte um lediglich 3 Prozent zum Abschlussmonat, eine weitere Erhöhung um zwei Prozent zum 1. Mai 2024, sowie eine anrechenbare Inflationsausgleichprämie von insgesamt 1.000 Euro verteilt auf zwei Jahre vor. Zu den ver.di-Forderungen nach einer gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge (AVE) verweigerten sie die Verhandlungen. Auch die jetzt 4. Verhandlungsrunde am 04. August haben die Arbeitgeber*innen nicht genutzt, um ein annehmbares Angebot vorzulegen. Die Verhandlungsrunde am 6. September verlief ergebnislos.

    ver.di fordert 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde, mindestens ein rentenfestes Entgelt von 13,50 Euro pro Stunde.. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden, die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Insgesamt sind rund 330.000 Beschäftigte in Niedersachsen und rund 28.000 Beschäftigte in Bremen von der Tarifrunde betroffen.

    In der Branche sind rund 330.000 Beschäftigte in Niedersachsen und rund 28.000 Beschäftigte in Bremen tätig. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 250 Euro, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge sowie eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. In der ersten Verhandlungsrunde am 8. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Auch die weiteren Verhandlungsrunden verliefen ergebnislos, ver.di weitet die Warnstreiks aus. Die Verhandlungsrunde am 9. Oktober blieb ergebnislos, einen weiteren Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

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  • Nordrhein-WestfalenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NRW

     

    Einzelhandel

    In NRW fordert ver.di ver.di 2,50 Euro mehr Gehalt und Lohn pro Stunde. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 250 Euro angehoben werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Der Handelsverband NRW hat in der ersten Verhandlungsrunde am 24. April wie die Arbeitgeber in Baden-Württemberg und Hessen eine Erhöhung der Gehälter der rund 714.000 Beschäftigten in zwei Schritten um 5 Prozent sowie steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 1.000 Euro über eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten angeboten. ver.di-Verhandlungsführerin Silke Zimmer sagte, „die angebotene Erhöhung würde nicht einmal annähernd die aktuelle Inflation von 6,9 Prozent (März) ausgleichen“ und die vorgeschlagene Inflationsausgleichprämie sei ein „schlechter Scherz“: „Diese Prämie ist eine Einmalzahlung, die weder dazu beiträgt, dass die Entgelte mit den Preisen mithalten, noch sich positiv auf die spätere Rente der Beschäftigten auswirkt.“ ver.di hat die Beschäftigten verschiedener Unternehmen zum Streik aufgerufen.

    Nachdem die Fortsetzung der vierten Verhandlungsrunde Mitte Juli einseitig durch die Arbeitgeber abgesagt wurde, sind auch die fünfte und sechste Verhandlungsrunde für die rund 517.000 sozialversicherungspflichtigen und 197.000 geringfügig Beschäftigten im NRW Einzelhandel ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Damit geht die Blockadehaltung der Arbeitgeber weiter. Für die ver.di-Verhandlungsführerin für den Einzelhandel in NRW, Silke Zimmer, ist das Verhalten der Arbeitgeber nicht akzeptabel: „Es ist ein Skandal, wie die Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umgehen. Es wird Geld in die Hand genommen, um Beschäftigte vom Streiken abzuhalten oder Zeitprämien an diejenigen verteilt, die sich nicht an Streikmaßnahmen beteiligen. Am Verhandlungstisch werden aber weiterhin nur Reallohnverluste geboten. Dieses Zeitspiel geht zu Lasten der Beschäftigten, die dringend auf Entgelterhöhungen angewiesen sind“, so Silke Zimmer.

    Sieben Stunden dauerte die 7. Verhandlungsrunde am 17. Oktober in Recklinghausen. Am Ende gingen ver.di und die Arbeitgeber abermals ohne Annäherung auseinander. „Die Beschäftigten warten seit mehr als sechs Monaten auf eine Tarifeinigung. Mit ihrer Blockadehaltung machen die Arbeitgeber deutlich, dass sie die existentiellen Sorgen ihrer Beschäftigten verkennen“, sagte Silke Zimmer im Anschluss. „Die weiterhin hohe Streikbeteiligung zeigt, dass das Vorhaben der Arbeitgeber, uns den Wind aus den Segeln zu nehmen, gescheitert ist“, so Zimmer.

    Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert ver.di in Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro. Die Auszubildendenvergütungen sollen um 250 Euro steigen, die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. In der ersten Verhandlungsrunde am 26. April 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden.

    Die Tarifverhandlungen für die rund 306.000 sozialversicherungspflichtigen und 54.000 geringfügig Beschäftigten des Groß- und Außenhandels NRW sind auch in der vierten Verhandlungsrunde ergebnislos beendet worden. Trotz zahlreicher Streikmaßnahmen im Vorfeld haben die Arbeitgeber kein wirklich besseres Angebot unterbreitet. „Die Arbeitgeber setzen die Taktik des Mauerns auch über den Sommer hinaus fort. Sie deuten eine Tarifsteigerung im hohen einstelligen Bereich für 24 Monate an, verweigern aber ein konkret verbessertes Angebot. Damit bleibt es beim Status Quo. Für die Beschäftigten bedeutet das, mit dem zu haushalten, was die Arbeitgeber ihnen anbieten“, so Silke Zimmer, ver.di-Verhandlungsführerin. „Die Beschäftigten können sich keine weiteren Reallohnverluste leisten. Deshalb werden die Streiks in den nächsten Wochen unermüdlich fortgesetzt.“

    Die 9. Verhandlungsrunde am 24. Januar blieb ergebnislos, einen weiteren Verhandlungstermin gibt es bisher nicht.

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  • Rheinland-Pfalz/SaarlandAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

    Einzelhandel

    ver.di fordert in Rheinland-Pfalz und im Saarland für die rund 150.000 Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels dort eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. Die letzte Verhandlungsrunde am 30. August ging ergebnislos zuende. Was eine schnelle Tarifrunde werden sollte, könnte sich zu einem heißen Streik im Herbst/Winter 2023 ausweiten. „Solange unsere Kolleg*innen in den Betrieben bereit sind für einen guten Tarifabschluss zu kämpfen, solange werden wir sie dabei unterstützen“, sagt Petra Kusenberg, ver.di-Verhandlungsführerin. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

    Groß- und Außenhandel

    im Groß- und Außenhandel fordert ver.di eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 425 € ab 1.Juni 2023, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 250 € pro Ausbildungsjahr, eine Laufzeit der Tarofverträge von 12 Monate sowie die gemeinsame Beantragung ihrer Allgemeinverbindlichkeit. Die Verhandlungen haben am 25. Mai 2023 bzw. in der Region Pfalz am 31. Mai 2023 begonnen. Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weiter 2 Prozent ab Dezember 2024, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Jahr 2023, die evtentuell monatlich ausgezahlt werden soll. Auszubildende sollen ensprechende Erhöhungen bekommen, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Bereits gezahlte Ausgleichsprämien sind anrechenbar. Die Laufzeit soll 24 Monate von Mai 23 bis April 25 betragen. Weiterverhandelt wurde ergebnislos am 7. und 27. September 2023, fortgesetzt wurden die Verhandlungen am 3. November – ergebnislos. Für den 13. und 14. Dezember waren weitere Verhandlungstermine vereinbart. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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  • SachsenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen

     

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

    Am 1. Juni 2023 endete die erste Verhandlungsrunde in der Tarifauseinanderset­zung des Einzel- und Versandhandels Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen er­gebnislos. Die Arbeitgeber bieten lediglich Erhöhungen im Um­fang von 7,5 Prozent an – allerdings gestreckt auf zwei Jahre. „Die Einzelhandelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren einen Re­kordumsatz nach dem anderen eingefahren und bieten ihren Beschäftigten dafür weitere Jahre des Reallohnverlustes an. Gewinne kassieren und die eigenen Beschäf­tigten im Regen stehen lassen – das ist unverschämt!“, so Adorf weiter. ver.di hat zu zahlreichen Warnstreiks aufgerufen. Ergebnislos weiterverhandelt wurde am 4. Oktober 2023. Wann erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel fordert die ver.di-Tarifkommission für Sachsen eine Voraberhöhung der Gehaltsgruppen G I bis III sowie der Lohngruppen 1 bis 5 um einen Sachsenzuschlag in Höhe von 27 Cent je Arbeitsstunden. Anschließend sollen die Löhne und Gehälter von ver.di-Mitgliedern um 13 Prozent erhöht werden. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen ver.di-Mitglieder in der Branche 150 Euro zusätzlich für jeden Nullmonat bekommen. Die Verhandlungen haben am 31. Mai 2023 begonnen, Die Arbeitgeber legten folgendes Angebot vor: 4 Prozent mehr Geld ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024, 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss, zusätzliche 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen), Laufzeit 24 Monate.

    Am 22. Juni 2023 hat die zweite Verhandlungsrunde für den Groß- und Außenhandel in Sachsen stattgefunden. Die Arbeitgeber legten kein neues Angebot vor, trotz Son­dierung in kleiner Runde konnte keine Annäherung erzielt werden. „Die Arbeitgeber haben den Ernst der Lage für die Beschäftigten in der Branche nicht realisiert“, so ver.di-Verhandlungsführerin Sylke Hustan. Für viele Beschäftigte ist die Lage existenzbedrohend, am Monatsende ist das Geld alle. Die Tendenz geht zu einem Zweitjob.

    Die Tarifverhandlungen wurden zuletzt am 24. Oktober 2023 in Gera ergebnislos fortgeführt. „Wenn es sein muss, streiken wir auch während des Weihnachtsgeschäfts“, kündigte Hustan an. Die Streiks machten sich bereits bemerkbar. Mitstreikende hätten ihr von leeren Regalen in Netto- und Rewe-Märkten berichtet.

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  • Sachsen-AnhaltAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen-Anhalt

     

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

    Am 1. Juni 2023 endete die erste Verhandlungsrunde in der Tarifauseinanderset­zung des Einzel- und Versandhandels Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen er­gebnislos. Die Arbeitgeber bieten lediglich Erhöhungen im Um­fang von 7,5 Prozent an – allerdings gestreckt auf zwei Jahre. „Die Einzelhandelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren einen Re­kordumsatz nach dem anderen eingefahren und bieten ihren Beschäftigten dafür weitere Jahre des Reallohnverlustes an. Gewinne kassieren und die eigenen Beschäf­tigten im Regen stehen lassen – das ist unverschämt!“, so Adorf weiter. ver.di hat zu zahlreichen Warnstreiks aufgerufen. Weiterverhandelt wurde zuletzt und ergebnislos am 4. Oktober 2023. Wann  erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    In der ersten Verhandlungsrunde am 19. Mai 2023 haben die Arbeitgeber folgendes Angebot vorgelegt: Laufzeit: 24 Monate, 4 Prozent Lohnsteigerung ab Dezember 2023, weitere 2,1 Prozent ab Dezember 2024; 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat (Auszubildende 50%; Teilzeit-Beschäftigte anteilig) und 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024 (Zeitpunkt offen). Bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien können verrechnet werden. Weiterverhandelt wurde zuletzt am 20. Oktober 2023 – ergebnislos. Für den 12. Dezember war ein weiterer Verhandlungstermin vereinbart. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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  • Schleswig-HolsteinAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Schleswig-Holstein

    Einzelhandel

    ver.di Schleswig-Holstein fordert für die Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € in der Stunde, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, eine Erhöhung der unteren Beschäftigtengruppen und Löhne auf 13,50 € in der Stunde, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit sowie eine Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Im schleswig-holsteinischen Einzelhandel sind mehr als 125 000 Menschen beschäftigt. 

    Die Arbeitgeber haben zum Verhandlungsauftakt am 17. Mai Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3 Prozent in 2023 (ab Abschlussmonat) und 2 Prozent im Mai 2024 sowie weitere 2,5 Prozent im Februar 2025 angeboten. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate betragen. Eine Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten soll mit 750 Euro in 2023 und 250 Euro in 2024 an die Beschäftigten in Vollzeit ausgezahlt werden (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Die Inflationsausgleichsprämie soll zudem mit bereits gezahlten entsprechenden Leistungen verrechnet werden. Für Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage soll zudem eine Notfallklausel für Arbeitgeber vereinbart werden. Am 25. Juli legten die Arbeitgeber ein etwas erweitertes Angebot vor. Demnach sollten die Entgelte in zwei Stufen im Verlauf von zwei Jahren um 150 Euro und 3,1 Prozent angehoben werden.

    Auch die vierte Runde am 8. August hat kein Ergebnis gebracht. Die Arbeitgeber hatten ihr bisheriges Angebot von 8,5 Prozent mehr Geld zuzüglich Inflationsausgleichsprämien bei einer Laufzeit von 24 Monaten wiederholt. Identische Angebote waren bereits in anderen ver.di-Landesbezirken von den jeweiligen Tarifkommissionen als unzureichend abgelehnt worden. Auch die Tarifkommission für den Einzelhandel in Schleswig-Holstein lehnte das Angebot ab. Wann weiterverhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel

    Die ver.di-Tarifkommission für den Groß- und Außenhandel in Schleswig-Holstein fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens 400 Euro, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € im Monat, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und eine Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. 

    Aber auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen über Gehälter und Löhne für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel im Norden endete am 10. Juli 2023 in Bad Segeberg ohne Ergebnis. Nach zahlreichen Streiks in verschiedenen Betrieben im Großhandel im Norden legte der Arbeitgeberverband AGA immerhin ein neues Angebot vor. Das neue Angebot würde weiter zu einem herben Reallohnverlust führen und wurde vor diesem Hintergrund von der ver.di-Tarifkommission als unzureichend abgelehnt. „Uns wurde im Norden dasselbe Angebot unterbreitet, das die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, Bayern und NRW bereits abgelehnt hatten – wie kann man erwarten, dass wir hier zustimmen würden“; kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach die Taktik der Arbeitgeberseite. 

    Das neue Angebot der Arbeitgeber sieht für eine Laufzeit von 24 Monaten folgende Bestandteile vor:

    • Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2023 um 5,1 Prozent
    • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Monat nach dem Abschluss (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig)
    • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,9 Prozent ab 1. August 2024 (Azubis entsprechend)
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro im Januar 2024 (Azubis: 50 Prozent, Teilzeitkräfte: anteilig). 

    Die ver.di-Tarifkommission bekräftigte ihre Forderung nach einer zwölfmonatigen Laufzeit und forderte die Arbeitgeber auf, das Angebot deutlich nachzubessern. „Nachdem sogar Arbeitgeber das erste Angebot als ‚unangemessen niedrig‘ bezeichnet hatten und die Arbeitgeber durch zahlreiche Streiks auch im Norden unter Druck geraten waren, gibt es nun zwar ein neues Angebot – es reicht nur noch nicht! Um zu einem Ergebnis zu kommen, muss sich die Arbeitgeberseite noch deutlich bewegen.“, sagte Bert Stach nach den kurzen Verhandlungen weiter. 

    Der letzte Verhandlungstermin für den 4. Oktober wurde abgesagt, zuletzt wurde am 7. November ergebnilos weiterverhandelt.

    Über 70.000 Beschäftigte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Groß- und Außenhandel beschäftigt. Das häufigste Entgelt liegt bei 2251 Euro für Mecklenburg-Vorpommern und 2303 Euro für Schleswig-Holstein. Die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung im April 2022 betrug 1,7 Prozent. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen.

    Im schleswig-holsteinischen Groß- und Außenhandel arbeiten in rund 5.000 Unternehmen etwa 57.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.500 Auszubildende. In Mecklenburg-Vorpommern sind es circa 1.500 Unternehmen mit 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 400 Auszubildenden.

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    ThüringenAufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Thüringen

    Einzelhandel

    Die Große Tarifkommission von ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung aller Entgelte um je 2,50 € je Arbeitsstunde, eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 250 € je Ausbildungsjahr. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

    Am 1. Juni 2023 endete die erste Verhandlungsrunde in der Tarifauseinanderset­zung des Einzel- und Versandhandels Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen er­gebnislos. Die Arbeitgeber bieten lediglich Erhöhungen im Um­fang von 7,5 Prozent an – allerdings gestreckt auf zwei Jahre. „Die Einzelhandelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren einen Re­kordumsatz nach dem anderen eingefahren und bieten ihren Beschäftigten dafür weitere Jahre des Reallohnverlustes an. Gewinne kassieren und die eigenen Beschäf­tigten im Regen stehen lassen – das ist unverschämt!“, so Adorf weiter. ver.di hat zu zahlreichen Warnstreiks aufgerufen. Weiterverhandelt wurde zuletzt und ergebnislos am 4. Oktober 2023. Wann erneut verhandelt wird, ist unklar.

    Groß- und Außenhandel und genossenschaftlicher Großhandel

    Für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel in Thüringen fordert ver.di eine Erhöhung der Gehälter und Löhne um 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro für Gewerkschaftsmitglieder. Die Azubivergütungen sollen ebenfalls um 13 Prozent steigen. Für jeden Nullmonat sollen Gewerkschaftsmitglieder 150 Euro erhalten. Laufzeit 12 Monate. Auf der 3. Tarifverhandlung am 24. August 2023 wurde trotz Sondierung kein akzeptables Angebot vorgelegt:

    • 5,1 % mehr Entgelt ab September 2023
    • 2,9 % mehr Entgelt ab August 2024
    • 700 Euro Inflationsausgleichsprämie in 2023 bei Abschluss im Folgemonat, Teilzeitbeschäftigte anteilig
    • 700 Euro Inflationsausgleichsprämie im Januar 2024, Teilzeitbeschäftigte anteilig
    • Laufzeit 24 Monate (01.05.2023-30.04.2025)

    „Die Kolleginnen und Kollegen im Großhandel haben eine hohe Erwartungshaltung an die diesjährige Tarifrunde und sind sehr verärgert über das immer noch nicht zufriedenstellende Angebot der Arbeitgeber, in der dritten Verhandlungsrunde am gestrigen Tag. Zwischen Angebot und Forderungen klaffen noch Lichtjahre, deshalb müssen wir streiken. Die Beschäftigten benötigen eine kräftige, tabellenwirksame Entgelterhöhung um die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten zu stemmen“, erklärt Sylke Hustan, ver.di Verhandlungsführerin im Großhandel in Thüringen. Die letzte Tarifverhandlung fand am 24. Oktober 2023 in Erfurt statt.

    Mehr Infos

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    Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den kompletten Beitrag auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

    > https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++416caad6-d9f8-11ed-9920-001a4a16012a !

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    Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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Veröffentlicht unter Tarifpolitik, Ver.di | Schreib einen Kommentar

Herr Werner Schell hat uns einen weiteren NEWSLETTER des Jahres 2024 im Monat April überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns einen weiteren NEWSLETTER aus 2024 im Monat April des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

25.04.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

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  • Die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) ist nach Auffassung der einschlägigen Fachverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung keine effektive Therapieform der Alzheimer-Erkrankung oder anderer Erkrankungen des Gehirns. Darauf wurde in einer Pressemitteilung vom 08.12.2023 hingewiesen und auf die entsprechenden Statements aufmerksam gemacht (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=10938#p10938). Die NGZ berichtete am 23.03.2024 ergänzend (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=11962#p11962 ). Es wäre sinnvoll gewesen, in der ergänzenden Berichterstattung auf die von hier benannten fachlichen Beurteilungen näher einzugehen, statt vorrangig eher erneut werbliche Ausführungen zu gestalten. Die hiesige Kritik stützt sich vorrangig auf die Beurteilungen der Fachverbände, die aktuell nochmals die Forgeltung ihrer klar abwertenden Stellungnahmen bezuüglich TPS bekräftigt haben. Im Übrigen stellen sich beim Angebot und Durchführung von TPS grundlegende patientenrechtliche Fragen. Darauf wurde in der Zeitungsberichterstattung auch nicht aufmerksam gemacht. Es stellen sich im Übrigen auch patientenrechtliche Fragen; z.B. ob und ggf. inwieweit Alzheimerpatienten wirksam in eine TPS-Therapie einwilligen können. Angesichts des infrage zu stellenden Nutzens müsste eine umfängliche Aufklärung gewährleistet werden, auch hinsichtlich der Kosten.

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  • Die NGZ berichtet heute, 25.04.2024, erneut über das St. Elisabeth-Krankenhaus in Grevenbroich. Dabei wurden auch einige meiner Argumente, die für den Erhalt des Krankenhauses sprechen, verwertet. > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/rheinland-klinikum-stimmen-aus-neuss-fuer-erhalt-von-elisabethkrankenhaus-in-grevenbroich_aid-111290545 – Nochmals: Das St. Elisabeth Krankenhaus in Grevenbroich muss erhalten bleiben. Darauf mache ich seit Jahren aufmerksam > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=235&p=11613  Die älter werdende Gesellschaft erfordert ortsnahe Versorgungsstrukturen … und dazu gehören alle im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Krankenhäuser. Eine Reduzierung dieser Angebote hätte verheerende Folgen für die Patientinnen und Patienten im Kreisgebiet. – Aktuell: Im Krankenhaus-Report 2024 werden anhaltende Qualitätsprobleme bei der Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten beschrieben. Analysen zur Versorgung von Frauen mit Brustkrebs und von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkten machen strukturelle Probleme in der Versorgung und deutliche regionale Unterschiede transparent. Der Krankenhaus-Report hat in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Strukturreform“. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1071 Es wird auch mit diesem Bericht deutlich, dass enormer Reformbedarf besteht!

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  • Mit jeder Stunde, Minute, Sekunde und in jedem Moment altern wir. Es betrifft jeden. Täglich. ein Leben lang. Es ist unsere Zukunft. Ein gesunder Lebensstil kann aber den Alterungsprozess verzögern! – Dies alles kann ich mit zunehmenden eigenen Erfahrungen bestätigen und andere – Interessierte – (nochmals) auf vielfältige Informationen aufmerksam machen … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=59  Es macht Sinn, sich möglichst frühzeitig mit den Gegebenheiten vertraut zu machen.

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  • Geheimnisse eines langen und gesunden Lebens: – Lass die Nahrung deine Medizin sein und Medizin deine Nahrung! – Hippokrates (griechischen Arzt, 460-370 v.Chr.) … – Wer meint, keine Zeit für körperliche Ertüchtigung zu haben, wird früher oder später Zeit für Krankheiten finden müssen. – Edward Stanley (Earl of Debry). Dazu gibt es umfängliche Infos, z.B. hier > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=59&p=528

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  • Endlich dem Zucker entkommen! – Zucker ist eigentlich ein wichtiger Energielieferant für unseren Körper. Aber leider ist er in viel zu großen Mengen in unserer Nahrung versteckt. Softdrinks, Müsli, Pizza – überall ist „freier Zucker“ zugesetzt. Wie können wir trotzdem weniger Zucker essen? Zu viel Zucker verändert unseren Körper, vor allem unser Belohnungssystem. Und was passiert dann mit unserem Insulinspiegel? Es ist das Schlüsselhormon, wenn immer mehr Menschen an Diabetes Typ 2 erkranken. Und wie unterscheiden sich Mono- und Disaccharide von den gesünderen Polysacchariden, die in Brot, Getreide oder Kartoffeln stecken? – Quarks berichtete am 18.04.2024 in einem sehr informativen Beitrag (44,13 Min., verfügbar bis 18.04.2029) … > https://www.ardmediathek.de/video/quarks/endlich-dem-zucker-entkommen/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtMzRlMGFjNjQtZTFmMi00ZjJmLWJlN2MtMDJmZTRjZGE5YzRk Zucker und Fette verändern das Gehirn, so dass wir immer mehr davon essen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts. Das Verlangen nach ungesundem Essen begünstigt Diabetes und Adipositas. Was passiert im Körper? Eine Ernährungsumstellung wird dringend empohlen! – NDR-Visite informiert (Video, 6 Min.) … > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Neue-Studie-zeigt-Zucker-und-Fette-veraendern-das-Gehirn,zucker684.html     

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  • Im aktuellen Krankenhaus-Report 2024 werden anhaltende Qualitätsprobleme bei der Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten beschrieben. Analysen zur Versorgung von Frauen mit Brustkrebs und von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkten machen strukturelle Probleme in der Versorgung und deutliche regionale Unterschiede transparent. Der Krankenhaus-Report hat in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Strukturreform“. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1071 Es wird auch mit diesem Bericht deutlich, dass enormer Reformbedarf besteht!

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  • Beschäftigte von Krankenhäusern sind immer häufiger von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) Demnach gaben 73 Prozent der Krankenhäuser an, dass die Zahl der Übergriffe in ihren Häusern gestiegen ist. 80 Prozent der Kliniken gaben an, dass der Pflegedienst weit überwiegend von Gewalt betroffen sei. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=143&p=12169#p12169

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>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611

2024 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=960

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Kollege Udo Buchholz informiert für die GAL GRONAU über Protest gegen die Atommüll- und Urantransporte vom 23.04.2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir seitens des Kollegen Udo Buchholz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz) den Bericht über die Kundgebung in Ahaus gegen
Atommülltransporte vom 21.04.2024 zukommen lassen.

Wir haben diesen nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Das linke Eigenbild zeigt Kollegen Udo Buchholz.)

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Kollege Udo Buchholz informiert für die GAL:

(Das Foto zeigt die Kundgebung in Ahaus gegen Atommülltransporte, 21.04.2024.)

Pressemitteilung der GAL Gronau, 23.04.2024

Grün Alternative Liste (GAL) Gronau:
Protest gegen Atommüll- und Urantransporte

Am Sonntag (21.04.2024) hat in Ahaus erneut eine Kundgebung gegen
drohende Castor-Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus stattgefunden.
Rund 100 Personen beteiligten sich, darunter auch wieder mehrere
Mitglieder der parteiunabhängigen Grün Alternativen Liste (GAL) Gronau.
Veranstalter der Kundgebung war die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in
Ahaus“.

Die GAL Gronau gehört auch zu den Organisationen, die die
„Westcastor-Petition gegen Autobahn-Castor-Transporte von Jülich nach
Ahaus unterschrieben haben. Und die GAL Gronau betont, dass sie die
Ahauser Bürgerinitiative und den landesweiten Protest gegen die
drohenden Atommüll-Transporte auch weiterhin unterstützen wird.

Westcastor-Petition 2023 bitte unterzeichen! (sofa-ms.de)
<https://sofa-ms.de/wp-content/uploads/2024/01/Westcastor-Petition-Gruppen-2024.pdf>

Die GAL Gronau lehnt nicht nur die Castor-Atommüll-Transporte ab,
sondern auch die zahlreichen Urantransporte, die im Zusammenhang mit den
Uranfabriken in Gronau, Lingen und Almelo (NL) häufig quer durch NRW und
Niedersachsen (und darüber hinaus) rollen. So wurden zum Beispiel noch
am Freitag (19.04.2024) LKW mit Uranhexafluorid auf der Emslandautobahn
A 31 sowie auf dem Gelände der Gronauer Urananreicherungsanlage
gesichtet. Kernforderung der GAL Gronau ist und bleibt:: Sofortige
Stilllegung aller Atomanlagen!

Und so schließt sich die GAL Gronau gerade im Vorfeld des 38.
Jahrestages der Atomkatastrophe in Tschernobyl dem Aufruf des
Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) zu weiteren
Protesten an: Gegen Uran- und Atommülltransporte, gegen die Gronauer
Urananreicherungsanlage und gegen die Pläne zum AKW-Neubau in den
Niederlanden. Mitglieder der GAL Gronau werden daher auch am 5. Mai an
der Mahnwache des Arbeitskreises Umwelt (AKU) Gronau vor der Gronauer
Urananreicherungsanlage teilnehmen. (13.30 Uhr). Mit der Mahnwache wird
an den schweren Störfall im AKW Tschernobyl erinnert (26.4.1986).

Weitere Informationen: https://www.bi-ahaus.de,
https://www.galgronau.de, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(bbu-online.de) <https://www.bbu-online.de/>

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Kollege Wolfgang Erbe informiert zu CUM EX: Die Verbrecher stehen rechts!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/InnenArbeitskreis (AK) haben wir eingiges zu den CUM-EX-SCHMIERGESCHÄFTEN veröffentlicht, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=cum+ex !

Nunmehr hat Kollege Wolfgang Erbe (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wolfgang+erbe) das Thema wieder aufgegriffen, nachdem Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker den Fall abgetreten hat.

Wir haben den Beitrag des Wolfgang nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Wolfgang Erbe informiert:

Die Verbrecher stehen rechts!

https://www.rf-news.de/

Wer raubt unsere Heimat aus und ist Staatsfeind Nummer 1 ?

Wer belügt und betrügt und raubt Milliarden in Deutschland?

Wer beugt Zeugen, besticht die Justiz, verbündet sich mit Korrupten im Öffendlichen Dienst, Parteien und Behörden?

Na diejenigen die es können mit Milliarden, die sie uns gestohlen haben und auch weiterhin stehlen – den Steuervermeidern und Steuerhinterziehern im Bündnis mit Bankern, Fondsverwaltern und Aktiengesellschaften.

Und wer kämpft dagegen?

Foto: WDR Westdeutscher Rundfunk/obs

Staatsanwältin Anne Brorhilker

Sie hat als Cum-Ex-Chefermittlerin gegen die Verbrecher alles gegeben und den Übeltätern Paroli gegeben.

Ausreichende Unterstützung und Rückendeckung gab es nicht.

Anne hat die Konsequenzen gezogen und geht, aber nicht weg!

Anne stellt sich an die Seite des Volkes und das Volk steht an ihrer Seite!

Hand in Hand und Faust an Faust werden wir den Betrug am Volk, den Betrug am Staat, den Betrug an der Arbeiterklasse, die Arbeit gibt und nichts bekommt als dumme Sprüche und Parolen, ans Licht der Öffentlichkeit zerren und die Verbrecher an den Pranger!

Niemand hat größeren Anteil an der Aufklärung des Milliardenskandals als Anne Brorhilker. Sie ließ sich nicht abschrecken von der großen Komplexität dieses Falls, arbeitete sich durch riesige Berge von Akten, machte Insider zu Kronzeugen. Jede ihrer Anklagen endete in Verurteilungen.

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-brorhilkers-abgang-die-zermuerbungstaktik-der-taeter-geht-auf/100034303.html

Die  Verbrecher jagen und schlagen:

Anne Brorhilker, die erfolgreichste CumEx-Ermittlerin in Deutschland, wird Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende. Unter ihrer Führung als Oberstaatsanwältin hat die Staatsanwaltschaft Köln zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen CumEx-Täter*innen erstritten und dabei viele Millionen Euro für Steuerzahler*innen in Deutschland zurückgeholt. Ihren erfolgreichen Kampf gegen Steuer- und Finanzkriminalität wird Anne Brorhilker neu ausrichten: nicht mehr als Staatsanwältin und mit Ermittlungen gegen einzelne Täter, sondern als politische Auseinandersetzung für Gerechtigkeit und Rechtsstaat. Sie wird Mitglied der künftig vierköpfigen Finanzwende-Geschäftsführung um Gründer Gerhard Schick und übernimmt die Leitung des Bereichs Finanzkriminalität. Ihre neue Stelle bei Finanzwende wird Anne Brorhilker antreten, sobald sie aus dem öffentlichen Dienstes des Landes NRW entlassen ist.

https://www.finanzwende.de/ueber-uns/aktuelles/anne-brorhilker-wird-geschaeftsfuehrerin-der-buergerbewegung-finanzwende

Über Jahre hinweg wurden der Staatskasse – und damit uns allen – mindestens 35 Milliarden Euro durch CumEx- und CumCum-Geschäfte entwendet. Erst nach Jahren wurde der Plünderung der Steuerkassen endlich Einhalt geboten. So glaubten wir zumindest bisher (dazu weiter unten mehr). Das war der erste Skandal. Er steht zugleich für ein Versagen insbesondere der politisch Verantwortlichen. Doch schnell folgte der zweite Skandal: Die mangelnde politische und vor allem juristische Aufarbeitung von CumEx und CumCum.

Weiter im Link:

https://www.finanzwende.de/themen/cumex

Brorhilker sagte dem Westdeutschen Rundfunk, sie sei „überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird“. Dies lasse sich in einem Satz zusammenfassen:

„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“

https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-geschaefte-wie-das-verwirrspiel-mit-aktien-100.html

Für den Kampf gegen den Betrug fehlt die politische Unterstützung
Verantwortliche in Banken werden zu selten angeklagt und vor Gericht gebracht

https://www.deutschlandfunk.de/cum-ex-jaegerin-tritt-zurueck-int-gerhard-schick-buergerbewegung-finanzwende-dlf-6a52dcc2-100.html

Cum Ex
Paradebeispiel für Staatsmonopolistischen Kapitalismus

https://www.rf-news.de/2022/kw32/paradebeispiel-fuer-staatsmonopolistischen-kapitalismus

ältere Artikel zum Thema:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=wolfgang+erbe+cum

Wolfgang Erbe

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Laurenz Nurk informiert uns mit seinem zweiten NEWSLETTER im Monat April 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den zweiten APRIL-NEWSLETTER 2024 des GEWERKSCHAFTSFORUMS über den Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) erhalten.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert:

Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch auf neue Artikel auf https://gewerkschaftsforum.de/ aufmerksam machen:

Der Sozialdemokratie zur Erinnerung

Mitte März 2024 stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich im Bundestag die Frage: „Ist es nicht an der Zeit, dass wir nicht nur darüber reden, wie man einen Krieg führt, sondern auch darüber, wie man einen Krieg einfrieren und später auch beenden kann?“

Dieses mutige Statement forderte natürlich inner- und außerhalb der Partei heftige Kritik von den Freunden der Aufrüstung, Waffenlieferungen, Zeitenwende und Kriegstüchtigkeit heraus. Im Gegensatz zu ihnen, weiß Rolf Mützenich wovon er spricht, schließlich hat er Friedenpolitik zu einem Schwerpunkt in seinem Studium gewählt, war von 2004 bis 2009 abrüstungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und hat sich in seinem Parteileben ganz klar zu der Friedenspolitik von Willy Brandt und Egon Bahr bekannt.

In einem „Brandbrief“ haben nun fünf Historiker um Heinrich August Winkler der SPD „Realitätsverweigerung“ bezüglich Russland und der  Ukraine vorgeworfen. Die Autoren sind SPD-Mitglieder, was allerdings nicht bedeuten muss, dass sie sich auch für die Ideale der Partei einsetzen. In ihrem Schreiben wird „die Kommunikation des Kanzlers, der Partei und der Fraktionsspitzen in Fragen von Waffenlieferungen in der Öffentlichkeit zu Recht scharf kritisiert.“

Direkt an Rolf Mützenich gerichtet, sprechen die Historiker von einer „fatalen Äußerung“ und einem „kurzsichtigen Friedensbegriff einiger Genossen“. Auch fehle in der SPD eine ehrliche Aufarbeitung der Fehler ihrer Russland-Politik der vergangenen Jahrzehnte. „Vielmehr wird die Tradition der Außenpolitik Egon Bahrs nach wie vor unkritisch und romantisierend als Markenzeichen der SPD hochgehalten.“ Auf diese Weise mache sich die SPD unglaubwürdig und angreifbar. Weiter sorgen sie sich in ihrem Brief darum, „wenn Kanzler und Parteispitze rote Linien nicht etwa für Russland, sondern ausschließlich für die deutsche Politik ziehen, schwächen sie die deutsche Sicherheitspolitik nachhaltig und spielen Russland in die Hände.“

Der „Brandbrief“ der Historiker mit SPD-Parteibuch ist ein einziges Armutszeugnis, das allerdings zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt wurde. Ein Zeitpunkt zu dem das Murren vieler SPD-Mitglieder und Mandatsträger über die Aufrüstung, Waffenlieferungen, Kriegstüchtigkeit und Zeitenwende hörbar lauter wird.

Den Verfassern des Brandbriefes sei, wie den vielen SPD-Mitgliedern, der folgende Lesestoff empfohlen. weiterlesen →

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IMI-Analyse: Bundeswehr der Zeitenwende – Neue Führungsstrukturen sollen Truppe und Verwaltung kriegstüchtig machen

Von Martin Kirsch

„Kriegstüchtigkeit als Handlungsmaxime“[1] – diese Aussage aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem November 2023 steht bisher wie keine andere für die Marschrichtung, die Verteidigungsminister Boris Pistorius der Bundeswehr verordnet hat. Am 4. April 2024 traten er, Generalinspekteur Breuer und Staatssekretär Hilmer in Berlin vor die Presse, um die Strukturreform für die „Bundeswehr der Zeitenwende“ vorzustellen.

Auch hier steht die sogenannte Kriegstüchtigkeit im Mittelpunkt. Die Führungsstrukturen der Bundeswehr sollen schlanker, die Hierarchien und Befehlsketten klarer und bisherige Doppelstrukturen abgebaut werden. Ausgerichtet wird die neue Struktur an der US- und NATO-Doktrin namens Multi-Domain-Operations. Dieses Konzept für Großmachtkriege der Zukunft sieht eine enge Verzahnung der verschiedenen Dimensionen der Kriegsführung vor.

Im Zentrum der militärischen Strukturen stehen daher die drei bereits bestehenden Teilstreitkräfte Heer für die Dimension Land, Luftwaffe für die Dimension Luft- und Weltraum und Marine für die Dimension See. Zudem wird der bisherige Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) für die gleichnamige Dimension zur vierten Teilstreitkraft aufgewertet. weiterlesen →

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Die unendliche Karstadt-Pleiten-Geschichte

„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“  (Albert Einstein)

Am 08. Januar 2024 gab der Warenhauskonzern Karstadt Kaufhof Galeria GmbH bekannt, dass beim Amtsgericht Essen ein Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

Das erste Insolvenzverfahren bei Karstadt wurde schon 2009 abgewickelt. Auch im zweiten Insolvenzverfahren 2020 hatte sich Galeria entschulden können und 40 von 172 Filialen geschlossen, wobei rund 5.000 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze verloren. Auch mehr als zwei Milliarden Euro an Schulden wurden gestrichen.

Das war offenbar noch zu wenig, wie die dritte Insolvenz 2023 gezeigt hat. In diesem Verfahren konnte der Konzern sich seiner Verbindlichkeiten von rund 900 Millionen Euro entledigen, im abgelaufenen Geschäftsjahr unterm Strich war sogar noch Geld übrig. Dabei sollten von den 17.000 Arbeitsplätzen mehr als 5.000 abgebaut werden.

Nun wurde Galeria vollständig in den Sog des vorgeblichen Zusammenbruchs der Signa Holding GmbH gezogen und geht wieder ins Insolvenzverfahren. Der Mutterkonzern Signa ist pleite und aus dem Insolvenzverfahren in Österreich ist wenig Optimistisches zu hören, denn die Schweizer Signa-Handelstochter, zu der Galeria angehört, will die Kaufhauskette verkaufen. Erneut ist für die Beschäftigten alles offen.

Auch im vierten Insolvenzverfahren will man wieder einmal das Gleiche tun, nämlich auf die Suche nach Investoren gehen und erwartet andere Ergebnisse als in den drei Insolvenzen zuvor.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat diese Spielchen mit den Investoren immer wieder mitgemacht, sich nur auf die schon vier Mal gescheiterte privatwirtschaftliche Lösung konzentriert und sich immer auf die Suche nach neuen Eigentümern begeben. Überlegungen neuer Konzepte zur Rettung der Arbeitsplätze wie eine Kommunalisierung bzw. Weiterführung des Konzerns als Genossenschaft werden und wurden erst gar nicht seitens der Gewerkschaft zugelassen.

So wird weiter gewurschtelt wie bisher und es wird kein anderes Ergebnis dabei herauskommen als zuvor.  weiterlesen →

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Widerstand gegen die Geschäftspraktiken des US-Dienstleistungsunternehmen Uber – Lehrbeispiel für Profitmaximierung und Ausbeutung

Von Volker Brauch

Uber ist ein weltumspannendes Geschäftsmodell aus dem Silicon Valley Kaliforniens, dessen Ziel die radikale Wertsteigerung investierten Kapitals ist.

Das US-Dienstleistungsunternehmen für Personenbeförderung agiert im Bereich fortlaufender Deregulierung bislang gültiger Standards, einem Unterbietungswettbewerb, der Ausbeutung seiner Beschäftigten bei sozialer Absicherung und Lohn, in gesetzlichen Graubereichen, und das, von USA bis Australien, von Südafrika bis Europa. Ein weltweit agierendes, neoliberales Unternehmen reinsten Wassers.

Es ist ganz einfach. Die Uber-App runterladen, Fahrtwunsch eingeben, Abholpunkt und Ziel eingeben. Die Ankunft, Route, Ankunftszeit und Endpreis werden angegeben, die Bezahlung erfolgt elektronisch. Der Fahrer kennt das Ziel und den schnellsten Weg dorthin. Die Fahrt ist in der Regel billiger als bei herkömmlichen Taxiunternehmen. Was steckt aber tatsächlich dahinter? weiterlesen →

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Angela Davis: Are Prisons Obsolete?

Rezensiert von Lara Zieß

Davis ruft zum Abbau diskriminierender Strukturen auf und entwickelt aus antikapitalistischen, antirassistischen und feministischen Perspektiven heraus Alternativen zum bürgerlichen Strafsystem.

Es ist ein Bild, das sich seit einiger Zeit nicht nur in der Landeshauptstadt zeigt: In Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen und selbst in Freibädern trifft man immer häufiger auf Polizeistreifen und private Sicherheitskräfte. Es herrscht Einigkeit beim „Berliner Sicherheitsgipfel“, den die Stadt jüngst ausrichtete: Videoüberwachung, Präventionseinsätze und verstärkter Streifendienst seien unerlässliche Bestandteile, um die Stadt sicher zu machen. Aber was macht uns wirklich sicher?

Mittlerweile ist die Debatte um die Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft auch in links-liberalen Kreisen salonfähig geworden; dass hier jedoch, statt die strukturellen Probleme anzugreifen vielmehr um Reformen gerungen wird, sei an dieser Stelle nur eine Randbemerkung. Das bürgerliche Sicherheitsverständnis beschränkt sich dabei nicht nur auf die Polizei, sondern begreift auch das Gefängnis als integralen Teil des Systems – als einen Teil, dessen Existenzberechtigung so gut wie nie in Frage gestellt wird. Jedoch sollte klar sein, dass dort, wo verstärkte Polizeipräsenz herrscht, der Anstieg von Inhaftierungen und der Ausbau von Gefängnissen nicht weit ist. Eine breite Debatte über den Sicherheitsapparat, welche auch das Gefängnis in den Blick nimmt, wird damit immer relevanter. weiterlesen →

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Fakten gegen die Mythen des EU-Türkei-Deals

Von PRO ASYL

Vor acht Jahren trat der EU-Türkei-Deal in Kraft, mit dem Flucht in die Europäische Union verhindert werden sollte. Obwohl der Deal bis heute zu massivem Leid von Schutzsuchenden führt, halten sich falsche Behauptungen und der Mythos einer »Erfolgsgeschichte« hartnäckig. PRO ASYL kritisierte den Deal von Anfang an und setzt Fakten dagegen.

Der EU-Türkei-Deal wird in aktuellen Debatten, in deren Zentrum die Forderung nach einer weiteren Asylauslagerung steht, regelmäßig als Blaupause für Abkommen mit weiteren außereuropäischen Staaten angeführt. Trotz der massiven humanitären Katastrophe, die der EU-Türkei-Deal verursacht hat, behaupten Politiker*innen sowie Vertreter*innen von Think Tanks unermüdlich, der Deal von März 2016 sei ein Erfolgsmodell.

Dabei ist der Deal ursächlich für gravierende Menschenrechtsverletzungen von Geflüchteten in Griechenland und der Türkei: Für bislang mehr als 100.000 Schutzsuchende bedeutete und bedeutet er bis heute jahrelange Entrechtung, Gewalt und Perspektivlosigkeit in griechischen Elendszeltlagern. Gegen die fürchterlichen Auswirkungen des Deals kämpfen PRO ASYL und die Partnerorganisation in Griechenland, Refugee Support Aegean (RSA), seit über acht Jahren. Bereits vor 2016 waren die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern unerträglich, der Deal hat diese jedoch noch verschärft. weiterlesen →

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Herzliche Grüße

von den Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de

und viel Freude beim Lesen wünscht Euch Laurenz Nurk

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Heute veröffentlichen wir den KLARtext-Newsletter aus April 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seitens der Organisation

(https://klartext-ev.de/ und http://ak-gewerkschafter.com/?s=klartext)

die sich bekanntermaßen aufgelöst hat, haben wir als Gewerkschafter/Innen-AK deren APRIL-NEWSLETTER 2024 erhalten. Nachstehend haben wir diesen zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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KLARtext informiert:

Klartext-Blog

c/o Rainer Roth
www.klartext-info.de
Friedrich-Ebert-Str. 43
61118 Bad Vilbel

info@klartext-info.de

18. April 2024
Liebe Freunde, Freundinnen und Interessierte,

Übersicht:

1. Bestellungen der Broschüre „Nakba 2.0?“ vor dem 1. Mai

2. Didi Hallervorden Gedicht Gaza-Gaza

3. Erklärung des AnwältInnenkollektivs zur Auflösung des Palästina-Kongresses am 12.4.2023 in Berlin

4. Erklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag zur Auflösung des Palästina-Kongress

5. Klageschrift Südafrikas gegen Israel: Buchfassung erschienen

Die Meldungen im Einzelnen

Zu 1. Seit Ende Januar sind 800 Exemplare unserer „Nakba 2.0?“ – Broschüre in Umlauf. Eine weitere Auflage von 200 Exemplaren ist inzwischen gedruckt.
Wir möchten Euch bitten, bis spätestens Mittwoch, den 24. April Broschüren zu bestellen, die ihr für den 1. Mai oder andere Veranstaltungen brauchen könntet. Nur dann können sie mit Sicherheit noch vor dem 1. Mai bei Euch ankommen.

Zu 2. Didi Hallervorden wendet sich entschieden gegen die massenhafte Tötung von „feindlichen“ Zivilisten und Geiselnahmen durch Kriegsparteien, um sich dann mit einem ergreifenden Gedicht der Vernichtung der Lebensgrundlagen des palästinensischen Volkes im 1967 eroberten Gazastreifen zuzuwenden. https://www.youtube.com/watch?v=PDrKz_cFk6s

Zu 3. Der gemeinnützige Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten“ hat maßgeblich einen Palästinakongress „Wir klagen an“ vorbereitet, der vom 12. bis 14.4.2024 in Berlin stattfinden sollte. Trotz massivem Druck und unbeschreiblichen Verleumdungen der Ampelparteien und der Staats- und Konzernmedien konnte die Veranstaltung nicht schon im Vorfeld verboten werden. Das geschah erst nach Beginn der Veranstaltung am Anfang des Videobeitrags des ersten Redners Salman Abu Sitta. Die Polizei erklärte, gegen ihn läge ein öffentliches Betätigungsverbot vor, das sie aber den Veranstaltern nicht mitgeteilt hatte. Die Bereitschaft, der Veranstalter und ihrer Anwälte, Zugeständnisse zu machen, fanden kein Gehör.
Wir weisen hin auf die Erklärung des AnwältInnen-Kollektivs vom 13.4.2024 zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ (geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin),
dokumentiert bei der SoZ online

Zu 4. Auch der Bundesausschuss Friedensratschlag verurteilt das Verbot des Palästina-Kongresses
https://friedensratschlag.de/erklaerung-zum-verbot-des-palaestina-kongresses/

Zu 5. Mit dem Titel „Klage Südafrikas gegen den Staat Israel“ und einem Vorwort von Prof. Dr. Norman Paech hat Abraham Melzer ein Buch herausgegeben. Es kostet 25 Euro und hat die ISBN Nummer 978-3-7583-7557-6

So viel für heute

Mit solidarischen Grüßen

Reinhard Frankl und Rainer Roth

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Heute veröffentlichen wir den 12. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 12. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 12/12024 vom 16.04.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Claudius Voigt: Das AsylbLG als Versuchslabor: Wie rechtspopulistische Politik praktisch wird
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Die Bezahlkarte zeigt beispielhaft, wie es gelingen kann, eine rechtspopulistische Idee zum Mainstream zu machen. In einer ganz großen Koalition beteiligen sich mittlerweile fast alle daran, wenn es darum geht, Soziale Rechte für Nicht-Deutsche – nicht nur im AsylbLG – einzuschränken und Diskriminierungen auszuweiten. Eine zentrale Rolle in diesem Prozess spielt ein Gutachten des Konstanzer Juristen Daniel Thym. Es besteht die deutliche Gefahr, dass sich dies massiv ausweitetet.
Der ganze Text: https://t1p.de/byt21

2. EU-Asyl-Reform: Das erwartet Schutzsuchende zukünftig in Europa
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Am 10. April 2024 hat das Europäische Parlament der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zugestimmt. Durch verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch für Kinder – sowie gesenkte Standards für sogenannte „sichere Drittstaaten“ und zusätzliche Verschärfungen im Fall von „Krisen“ stellt die Reform eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts dar. Am Vortag hatten 161 Organisationen noch an das Parlament appelliert, diese Verschärfung nicht mitzutragen.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts – in vielerlei Hinsicht. Wiebke Judith von Pro Asyl hat einen hervorragenden Text für Migazin geschrieben, in dem sie die Folgen der GEAS-Verschlimmerungen plastisch anhand fiktiver Beispiele darstellt: https://t1p.de/yeez2
Dazu auch eine Stellungnahme des Pari, mit Zusammenfassung der einzelnen Änderungen: https://t1p.de/uh631

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Nomos Lehr- und Praxiskommentar zum SGB XIV
Die Neuauflage zum Inkrafttreten des SGB XIV am 01.01.2024

Kommentiert sämtliche Neuregelungen, insbesondere das SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz sowie weitere, die Anwendungspraxis prägende Gesetze und Rechtsverordnungen.

Berücksichtigt sind die neuesten gerichtlichen Entscheidungen an Landessozialgerichten und BSG, insbesondere zu den Themen Impfung, Opferentschädigung und Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Mitkommentiert werden zudem weitere Regelungen wie das Häftlingshilfegesetz und Anti-D-Hilfegesetz.

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3. Zusammenfassung der Änderungen im AsylbLG zur Bezahlkarte
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Die Regierungsmehrheit hat sich auf die gesetzlichen Änderungen im AsylbLG zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Am Freitag wurde diese im Bundestag abschließend verabschiedet. Die Gesetzesänderung wird als Beschlussempfehlung des Sozialausschusses an das „Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz“ angehängt (BT-Drucksache 20/11006, Art. 15, ab S. 79).

Hier eine Übersichtstabelle mit den Änderungen im Vergleich zum aktuellen Gesetz (inhaltlich relevante Änderungen gelb markiert) sowie anschließend die Änderungen im Fließtext, inklusive der Gesetzesbegründung (Änderungen gelb markiert).
Hier zum Download: https://t1p.de/ew87u

4. 26. April 2024: Auf die Straße gegen Merz, Sozialkürzung und Bezahlkarten für Geflüchtete!
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Der Kreisverband und die Ratsfraktion der Wuppertaler CDU laden am 26. April 2024 zu einem Jahresempfang mit dem CDU Bundesvorsitzenden Friedrich Merz ein.

Die CDU und insbesondere Friedrich Merz stehen für massive Sozialkürzungen, für Sanktionen und für mediale Treibjagd auf Armutsbetroffene, genauso für Bezahlkarten als Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter. Merz hetzt gegen Arme, Bürgergeldempfänger*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte und hätte auch kein Problem damit, das Grundgesetz zu ändern, um Erwerbslose durch Sanktionen aushungern zu können. Er polarisiert mit Fakenews-Kampagnen und populistischen Aussagen, verschiebt die politisch Debatten immer weiter nach rechts und bereitet damit den Erfolg der AfD vor.

Auch die Wuppertaler CDU möchte lieber gegen Linke demonstrieren, anstatt gemeinsam mit der Zivilgesellschaft gegen die Machtübernahme- und Deportationspläne der AfD-Nazis auf die Straße zu gehen. Selbstredend befürwortet sie diskriminierende Bezahlkarten für Geflüchtete in Wuppertal.

Der Verein Tacheles lädt zum kreativen und vielfältigen Protest gegen die Politik von Friedrich Merz und seiner CDU.

Kommt am 26. April 2024, ab 18:30 Uhr, vor die „Bergische Eventlocation“, Vohwinkeler Str. 115, 42329 Wuppertal.

Für menschenwürdiges Dasein, gegen Sanktionen, Zwangsarbeit und gesellschaftliche Spaltung!  
Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

5. Anonyme Hinweise sind möglich / Aufruf zur Weitergabe relevanter Informationen
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Solltest Du/Sie sozialrechtlich relevante Informationen haben, seien es wichtige Weisungen, die Geheinhaltung unterliegen oder Projekte, die in Arbeit, aber von grundlegender Bedeutung sind, können mir solche Infos anonym übersandt werden.  Dafür existiert dieser anonyme Datei Upload: https://t1p.de/mg1e4

6. Neue SGB II – Weisung zur Sicherstellung der Kranken- und Pflegeversicherung
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Die BA hat eine neue Weisung zur Sicherstellung der Kranken- und Pflegeversicherung von unversicherten Menschen herausgegeben.
Diese ist hier zu finden: https://t1p.de/xc0wt

Diese Weisung ist grundsätzlich lobenswert. Es sollte aber strukturell am Thema gearbeitet werden. So sollte vielmehr eine umfassende Arbeitshilfe zur Sicherstellung der KV + PV herausgegeben werden, was in welchem Fall im Detail zu tun ist. 

Dazu folgende Anmerkungen:
Die BA sollte herausarbeiten, wie mit Notfallversorgung von Unversicherten und nicht leistungsberechtigten Personen im Detail umzugehen ist. Es sollte herausgearbeitet werden, wie mit wohnungs- und obdachlosen Menschen umzugehen ist und dass hier zur Sicherstellung der KV + PV nicht tage- bzw. wochenweise Leistungen zu gewähren sind. Um hier nur ein paar Probleme zu nennen, die zu klären wären.

Die Politik sollte daran arbeiten, dass es für KV – BeitragsschuldnerInnen einen einmaligen Erlass der Schulden gibt, um diesen Menschen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zu ermöglichen. Die Politik sollte außerdem eine Regelung finden, wie verarmte Menschen mit privater Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren  können.

7. Statistisches Bundesamtes: gut ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht
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Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes sind „In Deutschland waren im Jahr 2023 gut 17,7 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das waren 21,2 % der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Werte nahezu unverändert. So waren im Jahr 2022 rund 17,5 Millionen Menschen oder 21,1 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Mehr dazu: https://t1p.de/hjdy6

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-12-2024-vom-16-04-2024.html !

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Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus e. V.“ informiert!

Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus e. V.“

Atommüllverschiebung ist keine Entsorgung – Protestkundgebung gegen drohende CASTOR-Transporte aus Jülich nach Ahaus

Vor einem Jahr wurden die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Mit den Spätfolgen dieser problematischen Technologie bleibt unsere Gesellschaft aber noch lange belastet. Aktuelles Beispiel: Das Forschungszentrum Jülich will seinen Atommüll schnellstmöglich nach Ahaus schaffen. 152 Castor-Transporte sind dafür geplant. Dagegen regt sich Widerstand. Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ ruft zu einer Protestkundgebung am kommenden Sonntag (21. April) auf.

„Atommüllverschiebung ist keine Entsorgung. Sie bringt nur zusätzliche Risiken mit sich“, so BI-Sprecher Hartmut Liebermann. „Auch die NRW-Landesregierung sieht das so und will, dass die Brennelemente in Jülich bleiben. Aber sie tut noch zu wenig dafür, dieses Ziel durchzusetzen. Und von der Bundesregierung erhält sie keine Unterstützung. Darum sind verstärkt Protestaktionen der betroffenen Bevölkerung nötig“.

Die Forderung, den Atommüll in Jülich zu belassen, wird auch von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden aus ganz NRW mitgetragen.

Die Kundgebung beginnt um 14 Uhr im Zentrum von Ahaus am „Mahner“ (an der Kirche St. Marien). Zwischen den geplanten Redebeiträgen ist auch Musikbegleitung vorgesehen. Außer Stellungnahmen zum Protest gegen die drohenden Atommüll-Transporte soll auch an die Reaktor-Katastrophe von Tschernobyl erinnert werden, die sich im April vor 38 Jahren ereignete.

Mehr dazu hier: https://www.bi-ahaus.de/index.php !

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Herr Werner Schell hat uns einen weiteren NEWSLETTER des Jahres 2024 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns einen weiteren NEWSLETTER in 2024 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

15.04.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder (nach gesundheitlichen Problemen) auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

                                           

  • Sturzprophylaxe: Stürze im Alter vermeiden! – Darauf mache ich u.a. seit Jahren aufmerksam. – Trotz diesbezüglicher Erkenntnisse hat es mich aber doch erwischt: In Eile ein kleinerer Stolperer und schon kam es zu einem Sturz mit nicht unerheblichen Verletzungen an Arm und Bein. Erfreulich war, dass in meiner Hausarztpraxis ohne jegliches Zögern eine Wundversorgung gewährleistet werden konnte.

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  • Über die Erfordernisse die ambulante und stationäre Pflege in Deutschland durch eine umfassende Reform zu verbessern, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Trotz einiger wohlklingender politischer Statements hat sich aber nichts verbessert. Die Pflegesituation hat sich vielmehr ständig verschlechtert, so dass mittlerweile von einer Pflegekatastrophe gesprochen werden kann. Auch über 30 Pflegetreffs in Neuss mit hochrangigen Politikern und Experten konnten nur in bescheidener Weise Einfluss nehmen. Es ist daher so, dass auch mit Rücksicht auf die immer älter werdende Gesellschaft eine umfassende Reform der Pflegeversicherung zwingend geboten Darauf wurde von hier, u.a. in 2023, wiederholt aufmerksam gemacht >     https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=817   / https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=796

                     

  • In Deutschland wird die Bevölkerungszahl von 2020 bis 2040 um 0,6 Prozent ansteigen. Diese Entwicklung verteilt sich allerdings sehr unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer. So sind Bevölkerungsrückgänge für die östlichen Bundesländer und für das Saarland zu erwarten. Die anderen Bundesländer können mit Zuwächsen bei der Bevölkerungszahl bis 2040 rechnen. Um den Fachkräftemangel zu bewältigen und eine geeignete Infrastruktur für ältere Generationen aufzubauen, braucht es auf kommunaler Ebene passgenaue Strategien. …. Infos der Bertelsmann Stiftung vom 09.04.2024 >>> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1058

                             

Das Gegenteil der Heiligen sind nicht die Sünder,

sondern die Scheinheiligen. – Glenn Close

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611

2024 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=960

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Die Gewerkschaft Ver.di-NRW gibt zur Tarifrunde im ÖPNV-NRW 2024 bekannt: „Streiks im NRW-Nahverkehr werden ganztägig fortgesetzt !“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir in der Vergangenheit auch beständig über den ÖPNV berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=%C3%B6pnv !

Nunmehr sind die Tarifverhandlungen im ÖPNV-NRW ins Stocken geraten.

(Foto aus https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-ab-montag-neue-streiks-im-oepnv-100.html)

Dazu teilt die Gewerkschaft Ver.di das Folgende mit:

Tarifrunde ÖPNV:

Streiks im NRW-Nahverkehr werden ganztägig fortgesetzt

Pressemitteilung vom 14.04.2024

Mit dem Beginn der Frühschicht legen am Dienstag (16. April 2024) Beschäftigte ausgewählter Betriebshöfe in Nordrhein-Westfalen erneut bis zum Ende der Spätschicht ihre Arbeit nieder. Auf verschiedenen Bus- und Straßenbahnlinien ist mit Ausfällen und Verspätungen zu rechnen. Die Streikmaßnahmen betreffen Geilenkirchen (Westverkehr), den Rhein-Erft-Kreis (REVG), Mönchengladbach und Viersen (NEW mobil), Gelsenkirchen (Bogestra), Essen (Ruhrbahn), Lüdenscheid und Plettenberg (MVG) sowie Bielefeld (mobiel) und Gütersloh (Stadtbus Gütersloh). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte am Montag die ersten Streikmaßnahmen des Erzwingungsstreiks eingeläutet, für den sich 97 Prozent der befragten Mitglieder in NRW zuletzt mit einer deutlichen Mehrheit ausgesprochen hatten. Mit den Streikmaßnahmen solle der Druck auf die Arbeitgeber aufrechterhalten werden.

„Mit sogenannten Wirkungsstreiks wollen wir den wirtschaftlichen Druck auf die Arbeitgeber aufrechterhalten. Unsere nadelstichartigen Streikmaßnahmen gelten nicht den Fahrgästen, sondern den Unternehmen“, betonte Verhandlungsführer Heinz Rech. „Viele der Beschäftigten schieben angehäufte Überstunden vor sich her, die wegen des Personalmangels und Krankenständen von bis zu 20 Prozent nicht abgebaut werden können.“ Der Gewerkschaft gehe es deshalb um dringende Entlastung und eine Attraktivitätssteigerung, um auch mit Blick auf die Verkehrswende neues Personal für den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gewinnen zu können.

ver.di fordert für die rund 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW:

  • Entlastungstage für alle Beschäftigten im ÖPNV
  • Identischer Ort für Arbeitsbeginn und -ende
  • Zulage ab dem 1. Tag bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
  • Schicht- und Wechselschichtzulage für den Fahrdienst
  • 100 Prozent Jahressonderzahlung
  • Überstunden ab der 1. Minute und in der individuellen Stufe ohne Abzug
  • Zulage für Vorhandwerker/Gruppenführer/Teamleiter nach individueller Stufe

V.i.S.d.P.:

Lisa Isabell Wahr
ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

> https://nrw.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++525debb8-fa93-11ee-9249-a3fdaf86d9e9 !

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Wir bleiben am Thema dran und werden weiter darüber berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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